aktuell, 07.06.2023
Neufassung einer EU-Verordnung: Für Bahnreisende ist es ab heute schwerer, Entschädigungen für Zugausfälle und -verspätungen zu erhalten.
Was ist extremes Wetter?
Mit dieser Frage dürften sich in Zukunft auch unsere Gerichte befassen, wenn es um die Rechte von Fahrgästen geht. Ab dem 7. Juni tritt nämlich die Neufassung einer EU-Verordnung in Kraft, die es Bahnreisenden in Zukunft schwerer machen wird, eine Entschädigung für Zugausfälle und -verspätungen zu erhalten.
Bislang mann man bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten 25 Prozent, bei mehr als 120 Minuten sogar 50 Prozent des Ticketpreises zurückverlangen; nach der neuen Verordnung entfällt der Entschädigungsanspruch, wenn das Bahnunternehmen nachweisen kann, dass die Verspätung durch "außergewöhnliche Umstände“ verursacht worden ist. Neben Kabeldiebstahl zählt etwa auch extremes Wetter zu dieses außergewöhnlichen, also von der Bahn nicht beeinflussbaren, Umständen.
Doch wie lässt sich ein solches definieren? Wird die Bahn ab jetzt die berühmten „drei Schneeflocken“ im Winter schon als triftigen Grund ansehen, Entschädigungszahlungen zu verweigern? Zumindest wird sich die Bahn künftig häufiger auf den Einfluss des Wetters berufen, um Entschädigungsansprüche abzuwehren. Wo genau normales Wetter aufhört und extremes anfängt, mit diesem Thema werden sich sicherlich schon bald die Gerichte befassen müssen.
Die Deutsche Bahn hat bereits erklärt, bei gewöhnlichen Unwettern weiterhin zu entschädigen, bei außergewöhnlichen Naturereignissen (etwa die Flutkatastrophe im Juli 2021) können Kunden zumindest auf Kulanz hoffen. Ob die meisten Kunden nichts von der neuen EU-Verordnung merken werden, so kommuniziert es die Deutsche Bahn, wird sich also spätestens nach dem nächsten Wolkenbruch zeigen.
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