Altweibersommer: Von alten Frauen und deutschen Gerichten

Pressemitteilung, 29.09.2011

Nach einem verregneten Sommer der einzige Trost, noch ein paar warme Sonnentage zu erleben: Der „Altweibersommer“.

Sonnenschein, Temperaturen über 25 Grad und blauer Himmel - in diesem Sommer ein eher seltenes Wetter-Phänomen. Doch seit ein paar Tagen gibt es die Entschädigung: Der „Altweibersommer“ lädt zu Spaziergängen, zum Besuch des Eiscafés oder des Biergartens ein, sogar einige schon geschlossene Freibäder öffnen wieder.

Im Volksmund steht der Begriff „Altweibersommer“ für eine Schönwetterperiode im September, erklärt Michael Klein (39) vom Wetterdienst Donnerwetter.de. Sein Ursprung führt weit in die Vergangenheit, in die germanische Mythologie:

„An September-Tagen mit sonnigem Wetter kühlt es sich in den klaren Nächten stark ab, so dass in den Morgenstunden durch den Tau Spinnweben deutlich zu erkennen sind“, sagt Michael Klein. „Nach altem Glauben zeigt sich darin das Wirken der ‚Nornen’, der alten Schicksalsgöttinnen, die die Lebensfäden der Menschen spinnen.“

Doch der „Altweibersommer“ gefällt nicht allen, erzählt der Donnerwetter.de-Meteorologe: Am 2. Februar 1989 wies das Landgericht Darmstadt die Klage einer 1911 geborenen Dame ab, die sich durch den Begriff 'Altweibersommer' beleidigt fühlte. Sie sah darin eine Diskriminierung der Frauen und sah sich ihren Persönlichkeitsrechten verletzt. Unter anderem auch deshalb, weil 'Weib' abfällig gebraucht würde, zudem mit 'altem Weib' ausgedrückt würde, dass sie keine 'richtige' Frau mehr sei. Sie verlangte, dass der Begriff 'Altweibersommer' nicht mehr in den Wetterberichten benutzt werden dürfe, man könne die Schönwetterperiode auch als „Nach- oder Spätsommer“ bezeichnen.

Die Gegenseite argumentierte, dass der Begriff seit Jahrhunderten im Sprachgebrauch sei und auf die bei schönem Wetter im Herbst sichtbaren Spinnweben zurück zu führen sei. Zudem sei der Begriff mit angenehmem Wetter verbunden. (LG Darmstadt, Az.: 3 O 535/88, Urteil vom 02.02.1989, NJW 1990, S. 1997 f.)

Das Gericht wies die Klage am 2. Februar 1989 zurück – an dem Tag, an dem in diesem Jahr gefeiert wurde:„Altweiberfastnacht'!
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