Politische Beteiligungsprozesse

Klima, 05.10.2015

Diese Instrumente verleihen auch Ihnen Mitspracherecht.

Umweltverschmutzung, Fremdenfeindlichkeit, ungerechte Löhne oder der Klimawandel. Solche oder andere Missstände gibt es immer und überall, aber jeder kann etwas dagegen tun. Die Annahme, man müsse zunächst ein politisches Amt bekleiden, um auch wirklich Einfluss auf die Politik nehmen zu können ist, ist zwar weit verbreitet, aber falsch.

Jeder Bürger in einer Demokratie hat das Recht und die Möglichkeit aktiv politisch mitzuwirken, ganz gleich ob man nun Bundeskanzler, Bürgermeister oder „einfacher“ Bürger ist. Nicht einmal die Mitgliedschaft in einer Partei ist dafür vonnöten. Die Basis eines jeden demokratischen Systems bildet schließlich das Volk. Die Regierung ist letztlich „nur“ eine Volksvertretung, die dafür verantwortlich ist die Interessen des Volkes zu vertreten und nach diesen zu handeln.



Von Leserbriefen bis hin zu Verfassungsbeschwerden - die Möglichkeiten der Bürger sich an der politischen Willens- und Entscheidungsbildung zu beteiligen sind vielfältig. Drei dieser Möglichkeiten wollen wir im Folgenden kurz näher vorstellen:

Demonstrationen: Das Recht auf Versammlungsfreiheit zählt in Deutschland zu den Grundgesetzen (Artikel 8). Darunter fallen auch Demonstrationen, die zwar angemeldet werden müssen, aber keiner Genehmigung bedürfen und nur in Ausnahmefällen verboten werden können.

Die Zahl der möglichen Demonstrationsformen ist fast ebenso unbegrenzt wie die Vielfalt der Themen, zu denen demonstriert werden kann. Es ist egal, ob man für oder gegen etwas demonstriert und ob man dies in Form eines Schweigemarsches oder einer Massendemo tut.

Die Geschichte hat immer wieder bewiesen, dass Demonstrationen zu einem bahnbrechenden Erfolg werden können. Bestes Beispiel hierfür sind die Montagsdemonstrationen 1989 in der DDR, die schlussendlich zur Deutschen Wiedervereinigung führten. Bis zu einer halben Million Menschen gingen dafür in Leipzig und anderen ostdeutschen Städten auf die Straße.

Neben Demonstrationen, die sich auf das aktuelle politische Geschehen beziehen, gibt es auch regelmäßig stattfindende Demonstrationen, wie zum Beispiel die Demos am 01. Mai oder auch der Christopher-Street-Day.


Petitionen: Wie das Versammlungsrecht, ist auch das Petitionsrecht Teil des Deutschen Grundgesetz (Artikel 17). Eine Petition kann eine Bittschrift oder eine Beschwerde sein, die an die zuständige Behörde oder Volksvertretung gerichtet ist.

Eine solche Petition kann schriftlich und seit einigen Jahren auch über das Internet eingereicht werden. Auf mehreren Plattformen (z.B. www.epetitionen.bundestag.de) im Internet können Petitionen verfasst werden oder fremde Petitionen per Unterschrift unterstützt werden. Der Themenvielfalt sind auch hier keine Grenzen gesetzt.

Ist die Petition an den Bundestag gerichtet, wird diese zunächst vom Petitionsausschuss geprüft und beraten und dann an die zuständigen Ministerien zugestellt. Allein im Jahr 2014 sind insgesamt über 15.000 Petitionen beim Petitionsausschuss des Bundestags eingegangen.

Bürgerbegehren: Durch ein Bürgerbegehren kann ein Antrag auf einen Bürgerentscheid gestellt werden. Möglich ist dies allerdings nur auf kommunaler Ebene. Zudem muss ein solches Begehren innerhalb eines vorgegeben Zeitraums von einer ebenfalls festgelegten Anzahl wahlberechtigter Personen unterzeichnet werden. In Nordrhein-Westfalen entfällt zwar eine Frist, allerdings ist je nach Einwohnerzahl einer Kommune ein Unterschriftsquorum von 3 bis 10 Prozent erforderlich.

Werden die gegebenen Voraussetzungen durch das entsprechende Begehren erfüllt, wird dies zunächst auf seine formale Zulässigkeit geprüft. Anschließend wird es der kommunalen Vertretung übergeben, die nun entscheiden muss, ob sie dem Begehren entsprechen will oder einen Bürgerentscheid ansetzt.

Im Gegensatz zu Demonstrationen und Petitionen gibt es bei Bürgerbegehren einige Themenbereiche, wie zum Beispiel den kommunalen Haushalt, die von einem solchen Begehren ausgeschlossen sind.

Die vorgestellten Instrumente der politischen Teilnahme stellen nur einen kleinen Auszug aus einer langen Reihe von Möglichkeiten dar. Auch wenn nicht jedes eigene Anliegen eine hohe Erfolgschance verspricht, ist es einen Versuch trotzdem wert. Bei über 73 Millionen deutschen Staatsbürgern, die auch in Deutschland wohnhaft sind, findet sich mit Sicherheit der eine oder andere Gleichgesinnte.

Weitere Informationen zur politischen Teilnahme finden Sie im Internet auf der Seite der Bundeszentrale für politische Bildung (www.bpb.de).

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