aktuell, 06.12.2023
Wann sie gilt und auf was Grundstückseigentümer achten müssen.
Für Grundstückseigentümer besteht bekanntlicherweise eine Verkehrssicherungspflicht.
Vielen, vor allem frischgebackenen Grundstücksbesitzern ist häufig aber nicht klar, dass jene Verkehrssicherungspflicht auch außerhalb der Wintermonate zu erfüllen ist.
Vom Gesetzgeber ist dies im Artikel 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eindeutig geregelt. In § 823 heißt es:
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."
Von einer Pflichterfüllung in nur bestimmten "risikohaften" Jahreszeiten, also etwa im Winter mit Glatteis und Schnee, ist keine Rede, heißt: Die Verkehrssicherungspflicht gilt ganzjährig!
Neben dem Winter ist vor allem der Herbst eine für Verkehrsteilnehmer gefährliche Jahreszeit.
Der Eigentümer sollte dann vor allem verstärkt auf die Entfernung von nassem Laub rund um sein Grundstück achten. Dieses setzt sich auch gerne in Regenrinnen fest und kann mitunter für einen Stau des abzuführenden Regenwassers sorgen.
Desweiteren sollten in regelmäßigen Abständen Dach (und hier besonders die Festigkeit der Ziegel) überprüft werden. Weitere Gefahren die vom Dach ausgehen können sind gelockerte Satellitenanlagen, Antennen oder beschädigte Schornsteine.
Vor allem nach Sturmereignissen ist eine Dachkontrolle dringend zu empfehlen! Auch Bäume sollten gerade dann auf Beschädigungen bzw. auf in Mitleidenschaft gezogene Äste kontrolliert werden.
An das Grundstück grenzende Gefahrenstellen, etwa gelockerte Pflastersteine oder Schlaglöcher, sollten nach Auffinden direkt an die zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung weitergegeben werden.
Bei einem möglichen Unfall kann nämlich selbst dem eigentlich zur Reparatur verantwortlichen Grundstückseigentümer eine Mitschuld gegeben werden.
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