Was passiert mit dem digitalen Nachlass?

Fit bei jedem Wetter, 11.06.2015

So können Angehörige über Onlineprofile verfügen.

Ein Todesfall ist für Angehörige nicht nur mit seelischem Schmerz sondern zeitgleich auch mit hohem organisatorischem Aufwand verbunden. Nach dem Ableben muss nicht nur die Beerdigung organisiert, sondern auch Versicherungen gekündigt und die Wohnung aufgelöst werden.

In der Vergangenheit kam auf die Angehörigen ein "Berg Papier" zu, den es abzuarbeiten galt. In der Gegenwart stellt ein weiterer, deutlich weniger greifbarer Nachlass viele Hinterbliebene vor eine zusätzliche Herausforderung: Was passiert mit den Onlinekonten des Verstorbenen?

In der heutigen Zeit besitzt nahezu jeder ein Onlineprofil - sei es in einem sozialen Netzwerk, einer Datingseite oder in einem Onlinekaufhaus.

Die Zugangsdaten für die Profile werden in vielen Fällen "mit ins Grab" genommen. Wer die Seiten dann löschen lassen möchte, ist häufig einem zähen Kampf mit den jeweiligen Anbietern ausgesetzt. Ein rechtlicher Anspruch auf die Einsicht eines Mailkontos etwa gibt es nicht und auch die Persönlichkeitsrechte des Verstorbenen können für die Hinterbliebenen in der eh schon schweren Zeit zu einer zusätzlichen Hürde werden.

Ähnlich wie der analoge sollte daher auch der digitale Nachlass rechtzeitig im Testament geregelt werden.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband empfiehlt daher eine genaue Auflistung der Onlinekonten sowie eine Übersicht darüber, wer nach dem Ableben auf die einzelnen Profile zugreifen darf.

Die zu den Profilen gehörenden Zugangsdaten, also Nutzernamen und Passwörter, sollten separat, idealerweise mit Hilfe eine Passwortmanagers, aufbewahrt werden.

Abgespeichert auf einem USB-Stick oder einer Festplatte können dann nur Berechtigte, die im Besitz eines Super-Passworts sind, in die Passwortliste einsehen und die Onlineprofile verwalten bzw. löschen.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist von auf digitale Nachlässe spezialisierte Unternehmen abzuraten.

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