Neue Auflagen für Glyphosat

Agrartipp, 13.07.2016

Zumindest der Einsatz auf Spielplätzen und in Parks wird künftig eingeschränkt

Monatelang tobten heftige Diskussionen rund um die geplante Zulassungsverlängerung des Pflanzenschutzmittels Glyphosat. Ende Juni entschied sich die EU-Kommission dann schließlich für eine auf 18 Monate begrenzte Verlängerung der Zulassung. Bis Ende 2017 soll dann seitens der Chemikalienagentur Echa eine abschließende Bewertung der Frage, ob Glyphosat nun krebserregend ist oder nicht, vorliegen.

Dennoch kann das Pflanzenschutzmittel auch in den kommenden 18 Monaten nicht mehr in denselben Umfängen eingesetzt werden wie noch zuvor. Dem Vorschlag der EU-Kommission, den Einsatz des Mittels auf Spielplätzen und in öffentlichen Parks stark einzugrenzen, wurde von 22 der 28 Länder im zuständigen Expertenausschuss zugestimmt. Wie auch bei der Abstimmung zur Zulassungsverlängerung, enthielt Deutschland sich auch dieses Mal wieder.

Zudem soll künftig besser geprüft werden, ob eine Behandlung mit Glyphosat zwingend notwendig ist. Oftmals reicht es auch aus, nur Teilflächen mit dem Pestizid zu behandeln. 

 
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