Natur-Wetter, 20.06.2017
Verkehrssicherungspflicht von Bäumen an Gewässern trifft viele Grundstückseigentümer
Bäume an und in einem Gewässer stellen eine Gefahr dar, wenn brüchige Äste herunterfallen und Personen oder Sachgegenstände treffen können. Doch wer ist hier in der Verkehrssicherungspflicht?
Ein Grundstückseigentümer an einem Gewässer hat rechtlich Zugriffsmöglichkeiten auf Bäume und Gewässer bis zur Mitte des Gewässers. Somit ist er auch Eigentümer der Bäume und für die Beseitigung von Gefahren verantwortlich, die von den Bäumen ausgehen. Doch vielen Grundstückseigentümern ist dies gar nicht bewusst.
Die Gewässerunterhaltungspflicht obliegt zwar der jeweiligen Gemeinde, allerdings ist diese nur dann zuständig, wenn durch die Brüchigkeit der Bäume der ordnungsgemäße Wasserabfluss nicht mehr gewährleistet ist. Hier geht es um Maßnahmen, die zur Erhaltung und Pflege eines Oberflächengewässers erforderlich sind.
Also aufgepasst, wenn bei Ihnen vor der Haustür Bäume an oder im einem Gewässer stehen, denn bei einem Schadensfall können Sie zur Verantwortung gezogen werden.
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