Natur-Wetter, 24.06.2017
Marder gehören zu den geschützten Arten.
Marder sind zwar possierliche Tiere, können aber, wenn sie sich in den eigenen Dachboden einnisten, ganz schön lästig werden. Was kann und darf man tun, wenn sich Steinmarder oder Siebenschläfer im eigenen Haus ihr Nest suchen?
Meist merkt man ihre Anwesenheit durch Gepolter und leises Klopfen. Was zunächst unheimlich wirkt, sind oft Marder, die sich in unserem Haus ebenfalls zuhause fühlen. Anfang der 50er Jahre wurde der Steinmarder wegen seines begehrten Pelzes fast ausgerottet. Durch ein eingeführtes Verbot zur Bekämpfung der Tiere, hat sich die Population erholt und ist sogar noch gewachsen.
Marder bevorzugen meist Gebiete, in denen sich Menschen aufhalten. Dort ist das Nahrungsangebot für die Allesfresser größer und sie können sich in Nistkästen, Gartenhäusern oder Dachböden einnisten. Marder sind hervorragende Kletterer und erreichen auch die abgelegensten Winkel eines Hauses. Mittlerweile befinden sich viele Tiere nicht nur in ländlichen Siedlungen, sondern auch in Großstädten. Häufig zerstören sie die Dämmung auf dem Dachboden oder ziehen mit ihrem Kot Fliegen und Maden an.
Doch was kann man gegen Marder unternehmen?
Fangen oder gar töten darf man die Tiere nicht. Steinmarder und Siebenschläfer gehören zu der Familie der Bilche, welche wiederum zu den streng geschützten Arten gehören. Nur mit einer Genehmigung darf den Tieren nachgestellt werden. Hierzu kann man sich beispielsweise an hauptberufliche Stadtjäger wenden. Bei einem Verstoß muss man mit einem Bußgeld rechnen.
Bevor es dazu kommt, sollte man allerdings erst mal ein paar andere Methoden ausprobieren: Da die Tiere nachtaktiv sind, kann man sie tagsüber mit lauter Musik oder Klopfen aus ihrem Nest vertreiben. Zudem kann man WC-Duftsteine im Dachboden verteilen oder speziellen Anti-Marder-Sprays verwendet. Auch Hundehaare oder Tierurin vertreiben die Tiere häufig. Wenn diese Maßnahmen nicht helfen, sollte man sich Hilfe bei der Stadt suche.
(Quelle u.a.: t-online.de, 15.02.2017, Mitteilungsblatt für Bonn-Beuel, 17.06.2017)
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