Fit bei jedem Wetter, 27.06.2016
Sterbefasten - wenn es doch noch einen Weg zurück gibt.
Wer aus dem Leben scheiden möchte, hat diese Entscheidung meist nicht aus dem blauen heraus getroffen. Vor allem für alte und todkranke Menschen gibt es nach einem beschwerlichen Leidensweg häufig keine lebenserhaltenden - oder zumindest linderungsversprechenden - Alternativen mehr.
Der Ende vergangenen Jahres neu ins Strafgesetzbuch aufgenommende §217 legt den Sterbewilligen und deren Angehörigen zusätzliche Steine in den Weg: Unter der Überschrift "Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung" verbietet das Gesetz die Beihilfe zum Suizid.
Wer hohe Kosten nicht scheut und bereit ist, an seinen letzten Lebtagen langwierige bürokratische Hürden in Kauf zu nehmen, nimmt Dienste wie die der Sterbehilfeorgansation Dignitas in der Schweiz in Anspruch. Auch in den BeNeLux-Staaten ist ein geschäftsmäßiger, assistierter Suizid - also die Beihilfe zur Selbsttötung - legal.
Da hierzlande bei der Sterbehilfe häufig eingesetzte Medikamente, etwa Natrium-Pentobarbital, nicht auf legalem Wege erhältlich sind, greifen viele Betroffene, die sich eine würdevolle Sterbebegleitung nicht leisten können, auf gewaltsame Suizidmaßnahmen zurück.
Noch weitgehend unbekannt, aber sowohl für den Betroffenen als auch die Angehörigen eine durchaus würdigere Art aus dem Leben zu scheiden, ist das Sterbefasten.
Die Methode, die auch FVNF ("Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit") genannt wird, mutet auf den ersten Blick zwar radikal an und ist nicht unumstritten, stellt im Vergleich zu den Alternativen, so sehen es auch viele Experten, eine deutlich sanftere und naürlichere Suizidmethode dar.
Zwar bewirkt der FVNF nicht den von vielen gewünschten "schnellen und schmerzfreien Tod"; bis zu 15 Tagen kann er auf sich warten lassen, dann tritt er meist durch Herzversagen und im Schlaf ein.
Die dem Sterbewilligen noch verbleibende Zeit bis zu seinem Ableben ist zwar psychisch wie physisch anstrengend, kann im Fall des Sterbefasten aber gleichzeitig auch erfüllend sein. So bleibt dem Betroffenen bis zu seinem Tod noch viel Zeit, sich von Freunden und Familie zu verabschieden.
Anders als etwa ein Schienensuizid ist das Sterbefasten zum anderen nichts Endgültiges; so steht es dem Betroffenen durchaus frei, in den ersten Tages des Fastens doch noch einmal sein Weiterleben zu beschließen. Allein diese Option zu haben, wirkt sich auf die Sterbewilligen aber auch die Sterbebegleiter erleichternd aus.
Rechtlich gesehen bewegt sich das Sterbefasten in einer Grauzone. Wer sich für diesen Weg entscheidet, kann jedoch davon ausgehen, dass ohne gerichtlichen Beweis des Gegenteils der FVNF als natürlicher Tod angesehen werden darf.
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