Risikomanagement in der Landwirtschaft

Agrartipp, 14.05.2017

Wie werden Landwirte versichert? Wer bezahlt den Schaden?

Ein aktuelles Thema in der Landwirtschaft ist immer wieder das Risikomanagement. Wie werden Bauern bei Ertragsschäden durch Wetterextreme entschädigt? Wie sind sie versichert?

 

Dies gilt nicht nur für Deutschland sondern vor allem auch für Entwicklungs- und Schwellenländer, wo der Hunger leider immernoch ein großes Problem darstellt, was durch rohstoffvernichtendende Wetterereignisse natürlich noch verstärkt wird. Durch den steigenden Bedarf an Agrarrohstoffen erhöht sich auch die Nachfrage nach Rückversicherungsdeckungen, darum wird zur Zeit an der Entwicklung neuer Versicherungssysteme gearbeitet.

 

 

Momentan wird viel durch staatliche Förderungen entschädigt, die sogenannte Mehrgefahrendeckung, welche vom Vereinigten Hagel (VH) – führender Spezialversicherer im Pflanzenbau – angeboten wird. Diese Versicherung ähnelt dem Prinzip einer KFZ-Versicherung, denn jeder Vertrag wird in eine Schadenfreiheitsklasse eingestuft.

Landwirte müssen also Beiträge zahlen und je günstiger die Klasse, desto geringer wird die Beitragserhöhung im Schadenfall. Für jede versicherte Gefahr gibt es eine klare Definition, diese gehen von Hagel, Sturm und Starkregen bis hin zu Frost. Beim Frost muss es beispielsweise unter Null Grad Celsius gewesen sein, der Landwirt muss hierfür einen Nachweis liefern, sonst wird er nicht entschädigt. Es gibt allerdings auch unterschiedliche Gefahrenklassen für verschiedene Fruchtarten, da sie sich in der Empflindlichkeit unterscheiden. Versicherte sind hier Landwirte, Winzer sowie Obst- und Gemüsebauern.

 

 

An der Verstärkung von Verischerungsprogrammen muss besonders in Entwicklungs- und Schwellenländern gearbeitet werden, da dort die Wetterextreme öfter Überhand nehmen, was nicht nur zu extremen Leid und Hunger führt sondern auch den Schadensersatz der Versicherungswirtschaft entgleisen lässt durch Tsunamis, Erdbeben oder Fluten.

  Carolin Gilgenbach
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