Agrartipp, 27.11.2014
In diesen Bundesländern gilt bereits die Stallpflicht für Geflügel.
Mit dem Auftauchen des H5N8-Erregers in Mecklenburg-Vorpommern empfiehlt der Bund Geflügelbetrieben eine strikte, bundesweite Stallpflicht.
Ob und in welchem Umfang diese letzendlich durchgesetzt wird, liegt in den Händen der einzelnen Bundesländer.
Die Regelungen zur Stallpflicht auf Länderebene (Stand: 26.11.2014)
Landesweite Stallpflicht: Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg
Regionale Stallpflicht in Risikogebieten: Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein
Regionale Stallpflicht in Vorbereitung: Sachsen-Anhalt
Bislang keine Stallpflicht (vorgesehen): Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Thüringen
Dort, wo die Stallpflicht bereits greift, müssen sich Geflügelhalter nun auf eine deutlich reduzierte Legeleistung der Hennen vorbereiten. Fehlendem Tageslicht steuern Eierbetriebe nun vielfach mit Tageslichtlampen entgegen, 14 Stunden Licht sind für Legehennen optimal.
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