Pflanzenschutz, 26.06.2017
Glyphosat-Einsatz nur auf Teilflächen gestattet
In vielen Getreidebeständen werden nun die Vorerntebehandlungen fällig. Dabei sollte beachtet werden, dass Glyphosat-haltige Mittel nur auf Teilflächen zum Einsatz kommen dürfen. Dies sind Flächen, auf denen aufgrund von Unkrautdurchwuchs in lagernden Beständen oder von Zwiewuchs in lagernden oder stehenden Beständen eine Beerntung nicht möglich ist. Zudem weist die Landwirtschaftskammer NRW darauf hin, dass die Auflagen zum Wirkstoffaufwand auch bei Nacherntebehandlungen zu beachten sind.
Um Lagerschädlingen vorzubeugen, muss das Altgetreide vor der neuen Ernte unbedingt raus, sodass diese nicht zusammen gelagert werden. Andernfalls können sich Lagerschädlinge, wie Kornkäfer und Getreidemotte, weiter ausbreiten. Zudem sollte die Lageranlage gründlich gereinigt werden. Die effektivste Waffe zur Kontrolle der Schädlinge ist jedoch nach wie vor die Kühlung.
Lukas Melzer Team-Info Team-Kontakt |