Agrartipp, 14.04.2018
Neue Regelungen treten in Kraft
Die Verordnung zum Schutz vor dem krebserregenden Stoff Acrylamid, welcher beim Rösten, Braten oder Backen von Lebensmitteln entsteht richtet sich vor allem an Restaurants und Imbissbuden welche ohnehin nicht so genau auf vorherige Vorgaben geachtet haben.
Es stellt sich heraus, dass sich für viele Lebensmittelhersteller durch die Verordnung nichts ändert, aber trotzdem nochmal aufmerksamer gearbeitet wird.
Die Regelungen zur Acrylamid-Reduktion verbieten zum Beispiel übermäßiges Frittieren von Pommes Frites und zu dunkel gebackenes Brot, was für die meisten Anbieter auch vorher schon eine Selbstverständlichkeit war.
Unklarheit gegenüber der Umsetzung der Verordnung gibt es in der Lebensmittelbranche also noch zu genüge.
Carolin Gilgenbach Team-Info Team-Kontakt |