Neue Energien, 06.05.2015
Bauen darf ab jetzt, wer am günstigsten ist.
Bei den erneuerbaren Energien werden, im wahrsten Sinne des Wortes, die Karten neu gemischt. Denn eine feste Vergütung für die Errichtung einer neuen, großen Solaranlage gehört ab jetzt der Vergangenheit an. Ausschreibung heißt das Stichwort: Bauen darf nun der, der den günstigsten Preis bietet. Nach den Solaranlagen sollen diesem Modell später auch Windkraftwerke folgen.
Wie so häufig gehen auch bei diesem Thema die Meinungen der verschiedenen Lager weit auseinander. In einer ersten Ausschreibung der Bundesnetzagentur zur Errichtung einer 150 Megawatt-Anlage, gingen stattliche 170 Gebote ein - 25 erhielten den Zuschlag.
Während das Bundeswirtschaftsministerium diese Ergebnisse als "Zeugnis intensiven Wettbewerbs" als positiv erachtet, kritisiert Greenpeace unter anderem die höheren Kosten, die ein Ausschreibungsverfahren mit sich bringt.
Weiterhin sind die Chancen für einen Zuschlag bei Einzelpersonen oder Genossenschaften sehr gering. Etwa 40 Prozent der Projekte werden einem einzelnen Unternehmen übertragen, meist eingetragene "GmbH & Co. KG".
Ein weiterer Kritikpunkt: Die Kosten für Solarstrom werden durch die Ausschreibungen nicht sinken; eher wird die kW/h Solarstrom am Ende mehr kosten.
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