Gebäudeenergiegesetz auf Eis gelegt

Neue Energien, 17.05.2017

Kritiker befürchten massive Verteuerung.

Im einem Dschungel aus Gesetzen soll das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) vieles einfacher machen: Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordung (EnEV) und das Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz (EEWärmeG) sollen durch das neue Gesetz ersetzt und vereinfacht werden.

  • Am 15. Februar diesen Jahres ist der Entwurf für das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) auf der Tagesordnung der Bundeskabinettssitzung vorgestellt worden. Nun droht sich die Verabschiedung des Gesetzes weiter zu verzögern. Der Grund: Das neue Gebäudeenergiegesetz stoßt auf viel Gegenwind, da Kritiker aus verschiedenen Branchenverbänden eine massive Verteuerung der Herstellungskosten befürchten. Dies wäre vor allem für private Bauherren nicht zu tragen, heißt es aus dem Bundesverband der privaten Immobilienwirtschaft.
Bild: Achim Otto

Aus diesem Grund wurde auf Antrag der Union CDU und CSU die für Anfang Februar geplante Anhörung im Bundeskabinett zunächst kurzfristig getoppt.

Was beinhaltet das neue Gebäudeenergiegesetz?

Neben der Vereinfachung der bisherigen Gesetzespunkte, soll der Energiestandard für öffentliche Nichtwohngebäude festgelegt werden. Im Mittelpunkt des Gesetzes steht vor allem der Klimaschutz. Die Forderung der EU nach einem Niedrigstenergiegebäudestandard für Neubauten wurde als Anlass für das neue Gesetz genommen. Der entsprechende Standard für private Neubauten soll später festgelegt werden. Öffentliche Gebäude sollen zunächst als Vorbild dienen. 

  Sarah Bertram
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