aktuell, 30.06.2021
Können Aufwendungen durch Unwetterschäden steuerlich geltend gemacht werden?
Heftige Gewitter, Hagelschauer oder Überschwemmungen sind in vielen Regionen Deutschlands in den letzten Tagen immer wieder vorgekommen. Dabei wurden Häuser und Autos beschädigt, die teilweise oder gar nicht von der Versicherung übernommen wurden. Können diese Aufwendungen, die selbst getragen werden müssen, steuerlich geltend gemacht werden?
20 Prozent der Handwerkerleistungen (ausschließlich Arbeitskosten) werden erstattet
Handwerkerleistungen können jeweils in Höhe von 20 Prozent (maximal bis 1.200 Euro) von der Steuerschuld abgezogen werden. Voraussetzungen sind allerdings, dass es sich hierbei um Aufwendungen für den privaten Haushalt handelt und eine Rechnung vorgelegt werden kann.
Besonderheiten bei vermieteten Gebäuden
Trat der Schaden bei einem vermieteten Gebäude ein, sind die selbst getragenen Aufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen. Liegen keine Werbungskosten vor und/oder übersteigen die Handwerkerleistungen den Höchstbetrag von 1.200 Euro, können die darüber hinaus gehenden Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden.
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