Trächtigkeit schützt vor Schlachtung

Agrartipp, 19.05.2017

Die neuen Gesetzesentwürfe des Agrarausschuss

Am Mittwoch hat der Agrarausschuss des Bundestages für neue gesetzliche Mindestanforderungen in der Pelztierhaltung und veränderte Auflagen bei der Schlachtung trächtiger Tiere gestimmt. Dafür sprach sich eine Mehrheit, bestehend aus CDU/CSU, SPD und die Die Linke, aus. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wird nun an den Bundestag weitergeleitet.

Demnach soll es künftig verboten sein, Säugetiere während des letzten Drittels ihrer Trächtigkeit zu schlachten. Ausgenommen davon sind Schafe und Ziegen und Schlachtungen zur Seuchenbekämpfung.

Bild: Achim Otto

Durch eine Anpassung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches soll zudem das Fettverfütterungsverbot aufgehoben werden. Die Verfütterung von Fetten aus Gewebe warmblütiger Landtiere und von Fischen wäre demnach künftig erlaubt.

Zudem forderte der Ausschuss den Bundestag dazu auf, einen einheitlichen Bußgeldkatalog zu erarbeiten, um Verstöße gegen das Lebensmittelhygienerecht künftig besser ahnden zu können.

 

  Lukas Melzer
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